Anmeldung von Forderungen

Hinweise zur Forderungsanmeldung:

Mit dem am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular können Sie die Forderungen in den von der Kanzlei Bamberger verwalteten Insolvenzverfahren anmelden. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Nachweise (Rechnungskopien, Vertragskopien, eventuell gerichtliche Titel etc.) nach Maßgabe des § 174 InsO bei der Anmeldung als Nachweise beizufügen sind und die Forderung auch zu berechnen ist. Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls zum Download bereitgestelltem Formblatt.

Eine bloße Übersendung der Nachweise ohne Addition reicht nicht aus ! Zinsen sind nur in Höhe ihres berechtigten Satzes bis zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Das Datum der Eröffnung entnehmen Sie bitte den Angaben zu dem konkreten Verfahren.

Die Nachweise können Sie uns zusammen mit dem Formular körperlich übersenden oder eingescannt per E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermitteln. Um Ihre Zusendung schnellstmöglich zuordnen zu können, vermerken Sie bitte bei jeglichem Schriftverkehr das hiesige bzw. das gerichtliche Aktenzeichen.

Hier können Sie das Formular zur Anmeldung von Forderungen downloaden. Es steht Ihnen sowohl im doc- als auch im pdf-Format zur Verfügung (für Word bzw. Acrobat Reader). Beachten Sie auch das Formblatt. Es enthält wichtige Hinweise zur Forderungsanmeldung.

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pdf-icon   Formblatt Deutsch

Formblätter mit Hinweisen zur Forderungsanmeldung in anderen Sprachen stehen im Bereich 'Formulare / Merkblätter' zur Verfügung.
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